Bedingungen für die Nutzung von „Khalkoff“-E-Bikes :
- Das Mindestalter für das Fahren mit allen E-Bike-Modellen beträgt 14 Jahre.
- Zwischen 14 und 16 Jahren benötigen die Jugendlichen einen Führerschein der Klasse M (Mofas). Ab 16 Jahren ist ein solcher Führerschein für „25 km/h “ nicht mehr erforderlich.
- E-Bikes mit einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h gelten als „Mofas“: Ein Führerschein der Klasse M ist für alle ab 14 Jahren erforderlich (oder ein Standard-Autoführerschein).
- E-Bikes müssen, soweit vorhanden, auf Radwegen fahren.
- Langsame E-Bikes (bis zu 25 km/h) dürfen auf Wegen fahren, die durch ein Fahrverbot für Mofas gekennzeichnet sind. Schnelle Elektrofahrräder müssen auf diesen Fahrbahnen mit abgestelltem Motor fahren.
- In Kreiseln dürfen Radfahrer vom Rechtsfahrgebot abweichen und in der Mitte der Fahrbahn fahren (oder in einem mehrspurigen Kreisel in der Mitte der rechten Fahrspur).
- Das Tragen eines Fahrradhelms (Norm EN 1078) ist nur für schnelle E-Bikes (über 25 km/h) vorgeschrieben.
- Abgesicherte Kindersitze und Anhänger sind für alle Arten von E-Bikes gestattet.